Aktenzeichen: 111 IN 308/25 – Amtsgericht Ravensburg
Mittelbiberach, 23. Mai 2025 – Die GriffKiste GmbH, ein im Handelsregister Ulm unter HRB 742876 geführtes Unternehmen mit Sitz in der Ziegeleistraße 37, 88441 Mittelbiberach, ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über einen Insolvenzantrag zu sichern, hat das Amtsgericht Ravensburg heute um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Christian Schilling und Thorsten Schmitz vertreten. Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, bis zur möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Dr. Volker von Danckelmann
Mit der Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens wurde der erfahrene Insolvenzrechtler Dr. Volker von Danckelmann beauftragt. Seine Kanzlei befindet sich in Ulm, Ziegelländeweg 4. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Unternehmen auf wirtschaftliche Substanz zu prüfen, sämtliche Finanzflüsse zu überwachen und zu beurteilen, ob das Verfahren formell eröffnet werden kann.
Einschränkungen der Geschäftsführung
Ab sofort darf die GriffKiste GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Die alleinige Entscheidungsgewalt über Bankkonten und Außenstände liegt nun bei Dr. von Danckelmann. Er wurde zudem ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, über die sämtliche finanziellen Transaktionen laufen, und er kann im Rahmen der Kontoführung auch sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).
Zugleich wurden alle Drittschuldner – also Geschäftspartner und Kunden – aufgefordert, nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), andernfalls droht die Gefahr, ihre Zahlungen als unwirksam gewertet zu bekommen.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Neben der Kontrolle über das operative Geschäft hat Dr. von Danckelmann den Auftrag erhalten, als Sachverständiger ein Gutachten zu erstellen. Darin wird er prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – und ob realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Zugleich ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen und die Vermögensverhältnisse umfassend zu prüfen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihn hierbei zu unterstützen und sämtliche Auskünfte zu erteilen.
Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
Um die wirtschaftliche Lage nicht weiter zu verschärfen, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt – ausgenommen davon sind lediglich Maßnahmen gegen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtliche Hinweise und Ausblick
Der Beschluss kann von der Schuldnerin oder einem Gläubiger binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht Ravensburg. Auch kann die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 gerügt werden.
Für die GriffKiste GmbH beginnt nun eine Phase der juristischen und wirtschaftlichen Prüfung. Ob sich eine Sanierungsmöglichkeit bietet oder ein reguläres Insolvenzverfahren folgt, hängt von den Erkenntnissen des vorläufigen Verwalters ab. Mitarbeitende, Gläubiger und Geschäftspartner werden in den kommenden Wochen aufmerksam auf die Entwicklungen blicken – mit der Hoffnung auf Stabilisierung oder zumindest einen geregelten Übergang.