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HSK Berlin GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Schutzmaßnahmen durch Amtsgericht Charlottenburg angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 677/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Berlin, 23. Mai 2025 – Die HSK Berlin GmbH, ansässig in der Schneewittchenstraße 11 a, 12555 Berlin, steht unter finanzieller Beobachtung: Im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Charlottenburg heute um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 208452 geführt wird, ist im Besitz von Geschäftsführer Axel Lehmann. Die Einleitung der vorläufigen Maßnahmen erfolgt mit dem Ziel, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Gemäß §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) wurde verfügt:

  • Zwangsvollstreckungen und Arrestmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Verfügungen über das Vermögen der HSK Berlin GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus übernimmt Insolvenzaufsicht

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt, mit Kanzleisitz in der Rankestraße 33, 10789 Berlin. Er übernimmt nun die Verantwortung für die Überwachung der finanziellen Bewegungen der HSK Berlin GmbH, prüft die Liquiditätslage und entscheidet über die wirtschaftliche Fortführung oder einen möglichen Sanierungsweg.

Der vorläufige Verwalter hat in dieser Phase keine allgemeine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen, sondern fungiert als Aufsichtsinstanz zur Sicherung des Schuldnervermögens.

Rechtsmittel und Fristen

Die HSK Berlin GmbH sowie deren Gläubiger können gegen den gerichtlichen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Veröffentlichung sofortige Beschwerde einlegen. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist zulässig, sofern sie den technischen Anforderungen gemäß § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.

Ausblick

Ob die HSK Berlin GmbH in naher Zukunft saniert oder liquidiert wird, hängt maßgeblich von der Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens ab. Für Kunden, Gläubiger und Mitarbeitende bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zunächst Unsicherheit, aber zugleich auch den möglichen Auftakt zu einer geordneten Neuaufstellung oder Rettung des Betriebs.

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