Aktenzeichen: 29 IN 30/25 – Amtsgericht Celle
Soltau, 22. Mai 2025 – Die Heike Dental Labor KG mit Geschäftssitz in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 3, 29614 Soltau, ist wirtschaftlich ins Straucheln geraten. Das Amtsgericht Celle hat heute um 16:40 Uhr im laufenden Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Ziel ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Die Gesellschaft wird vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Michael Herpel, wohnhaft in 31249 Hohenhameln. Als Dentallabor ist die Heike Dental Labor KG Teil einer Branche, die unter dem Druck gestiegener Material- und Energiekosten sowie zunehmender Konkurrenz aus dem Ausland steht.
Rechtsanwalt Viktor von Websky als Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Hamburger Jurist Viktor von Websky bestellt. Er ist Partner der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte und unterhält seine Kanzlei am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Von Websky übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufsicht über das Unternehmen und wird alle finanziellen Vorgänge überprüfen und kontrollieren.
Verfügungen der Heike Dental Labor KG über ihr Vermögen – wie etwa Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Vermögensübertragungen – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Abflüsse von Vermögenswerten erfolgen.
Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter
Auch die Gläubiger der Gesellschaft – sogenannte Drittschuldner – wurden vom Gericht aufgefordert, ab sofort ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen sind demnach nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig. Verstöße gegen diese Anordnung können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Aufgaben des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt von Websky hat den Auftrag, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob ein Insolvenzgrund – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegt. Zugleich wird bewertet, ob eine Fortführung des Dentallabors möglich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Zu diesem Zweck erhält der Verwalter Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft und darf die Geschäftsräume betreten und überprüfen.
Beschwerderecht und Fristen
Die Entscheidung des Gerichts kann von der Heike Dental Labor KG innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Das gleiche gilt für Gläubiger, die etwa Zweifel an der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 haben. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung der Entscheidung oder deren öffentliche Bekanntmachung.
Ausblick: Entscheidung in Vorbereitung
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Heike Dental Labor KG. Ob eine Sanierung gelingen kann oder eine reguläre Insolvenz mit möglicher Abwicklung folgt, hängt maßgeblich von den Erkenntnissen des vorläufigen Verwalters ab. Für die Beschäftigten, Kunden und Lieferanten des Unternehmens beginnt damit eine Phase der Unsicherheit – aber auch die Chance auf einen geordneten Neustart unter professioneller Aufsicht.