Aktenzeichen: IN 82/25 – Amtsgericht Hof
Schwarzenbach am Wald, 22. Mai 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Handwerk machen auch vor kleinen und mittelständischen Betrieben nicht Halt. Nun ist es die HS Design GmbH, ein regional tätiger Malerfachbetrieb mit Sitz in der Geroldsgrüner Straße 20, 95131 Schwarzenbach a. Wald, der unter den Schutz der Insolvenzordnung gestellt wurde.
Das Amtsgericht Hof hat im Zuge des laufenden Insolvenzantragsverfahrens am 22.05.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Kontrolle über die Finanzen: Rechtsanwalt Peter Roeger als Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Roeger bestellt. Seine Kanzlei befindet sich An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth. Roeger ist nun befugt, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und dessen wirtschaftliche Handlungen zu kontrollieren.
Verfügungen der HS Design GmbH, insbesondere die Einziehung von Außenständen oder die Verwendung von Vermögenswerten, sind ab sofort nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit soll verhindert werden, dass Gläubigerinteressen durch unkontrollierte Transaktionen gefährdet werden.
Ziel: Vermögensschutz und Lagebewertung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht die automatische Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern eine Sicherungsmaßnahme. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Der vorläufige Verwalter erhält dabei Einsicht in die Buchhaltung und darf Geschäftsräume betreten und Unterlagen einsehen. Die Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit dem Verwalter ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtsmittel möglich
Die HS Design GmbH oder auch ihre Gläubiger können den Beschluss binnen zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde anfechten. Zuständig ist das Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses – entweder durch persönliche Zustellung oder durch öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Ob die HS Design GmbH als Malerbetrieb fortgeführt, saniert oder letztlich abgewickelt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Für Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden bedeutet der jetzige Schritt eine Phase der Ungewissheit – jedoch auch die Möglichkeit eines geordneten und professionell begleiteten Neuanfangs. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird maßgeblich dazu beitragen, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu bewerten und Wege für die Zukunft aufzuzeigen.