Aktenzeichen: 3611 IN 1051/25
Berlin, den 15. Mai 2025
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der mKK – meine Krankenkasse als Gläubigerin hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 15. Mai 2025 um 15:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BCA Gastronomie Vertriebs GmbH angeordnet.
Die Schuldnerin mit Sitz Am Zwirngraben 13–15, 10178 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 181223 eingetragen und wird von Geschäftsführer Abdellah Belhouari vertreten. Unternehmensgegenstand sind Dienstleistungen im Gastgewerbe, Beteiligungen, Immobilienverwaltung sowie Warenhandel.
Anlass der gerichtlichen Anordnung
Die mKK – meine Krankenkasse, vertreten durch ihren Vorstand, hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Um zu verhindern, dass durch etwaige Vermögensverfügungen oder Gläubigermaßnahmen die Insolvenzmasse geschmälert wird, hat das Gericht einstweilige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Maßnahmen im Einzelnen:
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Zwangsvollstreckung gestoppt:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt. -
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Werner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt.Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Sicherung, Überwachung und Verwaltung der insolvenzrelevanten Vermögenswerte.
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – insbesondere Kontobewegungen, Forderungsmanagement, Investitionen oder Verkäufe – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Kontrolle über Finanzmittel:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem Verwalter Auskunft über die Konten zu erteilen. -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldnern – also Kunden, Vertragspartnern oder sonstigen Zahlungsverpflichteten gegenüber der Schuldnerin – ist es verboten, noch an die BCA Gastronomie Vertriebs GmbH zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Ermittlungsbefugnisse:
Der Verwalter ist berechtigt, die Betriebs- und Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie diese zur Sicherung der Insolvenzmasse zu beschlagnahmen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Auskunftserteilung und Kooperation verpflichtet. -
Zustellungspflicht und Nachweiserbringung:
Der vorläufige Verwalter ist beauftragt, den Beschluss an alle Drittschuldner der Schuldnerin zuzustellen und dies dem Gericht nachzuweisen (§ 8 Abs. 3, § 23 InsO).
Bedeutung der Anordnung
Die heutige Entscheidung stellt keine Insolvenzeröffnung im formellen Sinne dar, sondern ist eine vorbereitende Schutzmaßnahme. Das Ziel ist es, die noch vorhandenen Werte der Schuldnerin zu sichern und eine ungeordnete Vermögensverlagerung zu verhindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen:
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ob ein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt,
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ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und
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welche Aussichten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:
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Frist: Zwei Wochen
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Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin -
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung (maßgeblich ist das früheste Ereignis).
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Form:
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
Auch elektronische Einreichung über sichere Übermittlungswege mit qualifizierter elektronischer Signatur ist möglich. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Nähere Informationen dazu finden sich auf: www.justiz.de
Fazit
Die BCA Gastronomie Vertriebs GmbH befindet sich in einer wirtschaftlich kritischen Phase. Mit der gerichtlichen Anordnung ist nun ein geordneter rechtlicher Rahmen geschaffen worden, um die Vermögensverhältnisse zu sichern und das Unternehmen möglicherweise zu restrukturieren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine reguläre Insolvenz folgt.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Charlottenburg.