Aktenzeichen: 502 IN 96/25
Düsseldorf, den 16. Mai 2025
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der 3KV GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht am 16. Mai 2025 um 14:22 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Königsallee 63–65, 40215 Düsseldorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107151 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter fungiert Geschäftsführer Herr Artur Jedrzejewski.
Gerichtliche Maßnahmen:
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor einer möglichen Verschlechterung bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wurden auf Grundlage der §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf, bestellt.
Er übernimmt die zentrale Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der 3KV GmbH zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und mögliche Fortführungsoptionen zu bewerten.
2. Verfügungsbeschränkung der Schuldnerin
Ab sofort sind Verfügungen der 3KV GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). Damit wird sichergestellt, dass keine einseitigen Maßnahmen ergriffen werden, die Gläubigerinteressen gefährden könnten.
3. Zahlungsverbot für Drittschuldner
Drittschuldnern, also Personen oder Unternehmen, die der 3KV GmbH gegenüber zahlungspflichtig sind, wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin selbst zu zahlen.
Alle Leistungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser ist zugleich berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
4. Vollstreckungsschutz
Zwangsvollstreckungen, Arrest- oder einstweilige Verfügungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.
Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Anordnung:
Mit dieser Maßnahme stellt das Gericht sicher, dass die wirtschaftliche Substanz der 3KV GmbH im Vorfeld der endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung nicht weiter geschwächt wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse, um die Insolvenzmasse zu sichern, und bereitet zugleich die nächsten Schritte im Verfahren vor.
Dabei wird geprüft:
-
ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt,
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ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist,
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ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.
Ausblick:
Die kommenden Wochen werden über das weitere Schicksal der 3KV GmbH entscheiden. Gläubiger und Geschäftspartner sind ab sofort verpflichtet, sich in sämtlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.
Verfasst am 17. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Düsseldorf.