Az.: 25 IN 101/25
Kiel, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Kiel hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bau Wo Leb de Jong-von Knebel & v. Knebel OHG mit Sitz in der Hohenbergstraße 4, 24105 Kiel, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 10576 KI eingetragen und wird durch die beiden persönlich haftenden Gesellschafter Friederike Kirsten de Jong-von Knebel und Bernd von Knebel vertreten.
Die Gesellschaft ist im Bereich Immobilien- und Bauwirtschaft tätig und war offenbar mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die nun zu einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führten.
Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 um 09:00 Uhr hat das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt, die in Hamburg in der Kanzlei am Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, tätig ist. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 320857-0 sowie per Telefax unter 040 320857-140.
Kern des Beschlusses ist die Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens sind ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Auch die Einziehung von Außenständen durch die Gesellschaft selbst ist damit untersagt und darf nur noch im Zusammenwirken mit der Verwalterin erfolgen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass während des Eröffnungsverfahrens Vermögenswerte entzogen oder verschoben werden und dienen zugleich dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Transparenz über die wirtschaftliche Gesamtlage der Schuldnerin.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel
einzureichen.
Der Fristbeginn richtet sich nach der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung auf dem Insolvenzbekanntmachungsportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären – sie muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Kiel eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.
Mit dieser Maßnahme ist ein wichtiger Schritt hin zur geordneten Prüfung der Insolvenzreife und einer möglichen späteren Eröffnung des Verfahrens erfolgt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich eine Lösung zur Sanierung der Bau Wo Leb de Jong-von Knebel & v. Knebel OHG abzeichnet oder ob eine reguläre Insolvenz eingeleitet werden muss.