Az.: 504 IN 62/25
Düsseldorf, 13. Mai 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der cura vite UG (haftungsbeschränkt) die am 5. Mai 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 13. Mai 2025 aufgehoben.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Richardstraße 142, 40231 Düsseldorf, firmiert vollständig als cura vite UG (haftungsbeschränkt) Häusliche Betreuungsgesellschaft für ältere und behinderte Menschen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 108375 eingetragen. Geschäftsführerin ist Frau Simona Dankler.
Die UG war im sensiblen Bereich der häuslichen Betreuung und Versorgung älterer und behinderter Menschen tätig – ein Geschäftszweig, der soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang bringen muss.
Die Sicherungsmaßnahmen, die am 5. Mai 2025 gemäß § 21 InsO getroffen wurden, hatten das Ziel, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun – nach gerichtlicher Prüfung – aufgehoben.
Dies kann verschiedene Gründe haben: etwa eine Rücknahme des Insolvenzantrags, der Wegfall von Insolvenzgründen, eine zwischenzeitlich erreichte wirtschaftliche Stabilisierung oder eine Verfahrenseinstellung mangels Masse oder fehlender Erfolgsaussicht.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist die Gesellschaft vorläufig wieder uneingeschränkt verfügungsberechtigt über ihr Vermögen. Ob dies einer tatsächlichen wirtschaftlichen Erholung oder einem formalen Abschluss des Verfahrens vorausgeht, bleibt im weiteren Verlauf zu beobachten.
Beteiligte und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf einsehen. Die Entscheidung ist ein bedeutender Einschnitt in dem Verfahren und könnte den Fortbestand der cura vite UG entscheidend beeinflussen.