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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Rüdiger Levermann Bauunternehmen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 93 IN 13/25

Neumünster, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Neumünster hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Rüdiger Levermann Bauunternehmen GmbH, mit Sitz in der Kampkoppel 8, 24811 Owschlag, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Rüdiger Levermann vertreten.

Die Entscheidung erfolgte am 14. Mai 2025 um 10:00 Uhr und hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wird. Grundlage ist § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Viktor von Websky mit Kanzleisitz in der Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Er ist telefonisch unter 040 4320800 und per Fax unter 040 432080400 erreichbar.

Wesentliche Anordnungen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, die nicht mehr eigenständig durch die Schuldnerin erfolgen darf.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll eine unkontrollierte Vermögensverschiebung oder Beeinträchtigung der Insolvenzmasse verhindern. Die nächsten Schritte werden durch den vorläufigen Verwalter begleitet, der nun prüft, ob eine Sanierung, eine geordnete Abwicklung oder die vollständige Eröffnung des Insolvenzverfahrens angezeigt ist.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
einzureichen.

Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung (z. B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Frist beginnt mit dem zuerst eintretenden Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden – sie muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Neumünster eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, die Beschwerde ist jedoch zu unterzeichnen und sollte begründet werden.

Mit diesem Schritt ist der Grundstein für ein rechtlich kontrolliertes Insolvenzverfahren gelegt worden. Die kommenden Wochen entscheiden über die wirtschaftliche Zukunft der Rüdiger Levermann Bauunternehmen GmbH.

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