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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die suricatta praestens GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 21 IN 51/25

Koblenz, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Koblenz hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der suricatta praestens GmbH, mit Sitz Am Plan 1 d, 56068 Koblenz, am heutigen Tag um 14:16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25060 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer André Limburg vertreten, der sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Koblenz, Simmerner Straße 14a, 56075 Koblenz, befindet.

Der Beschluss des Gerichts sieht vor, dass die Maßnahme gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie zur Aufklärung des Sachverhalts getroffen wurde. Mit der vorläufigen Verwaltung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in einem rechtlich abgesicherten Rahmen geprüft und überwacht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Arne Löser bestellt. Er gehört der Kanzlei Prof. Dr. Dr. Schmidt IV Rechtsanwälte Partnerschaft mbB an, mit Sitz in der Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz. Er ist erreichbar unter Tel. 0261/953435-0, Fax 0261/953435-29 sowie per E-Mail an arne.loeser@tbs-insolvenzverwalter.de. Weitere Informationen sind auf der Website www.tbs-insolvenzverwalter.de einsehbar.

Zentrale Anordnungen:

  • Verfügungen der suricatta praestens GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).

  • Drittschuldnern – also Schuldnern der GmbH – wird verboten, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

  • Stattdessen werden sie aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Gesellschaftsvermögens und sollen verhindern, dass im Vorfeld einer möglichen Insolvenzeröffnung noch Mittel unkontrolliert abfließen. Auch die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer derzeit in Haft befindet, unterstreicht die Brisanz und Komplexität des Falles.

Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Koblenz eingesehen werden. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob die suricatta praestens GmbH einer Sanierung zugeführt werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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