Aktenzeichen 36c IN 8645 24
Berlin, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Confidence Beauty GmbH mit Sitz in der Breite Straße 6A in 14199 Berlin mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 259019 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Michel Stasi.
Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt, um ein Verfahren zur Verwertung des Vermögens der Schuldnerin einzuleiten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Confidence Beauty GmbH nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Eine solche Entscheidung bedeutet in der Praxis, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Gesellschaft faktisch als vermögenslos gilt. Für Gläubiger ist dies besonders nachteilig, da sie ihre Forderungen nicht mehr im Wege eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Auch für das Unternehmen ist der Beschluss meist gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichen Ende. Eine Löschung aus dem Handelsregister kann folgen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung ist eine sofortige Beschwerde möglich. Sie ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Rechtsbehelfe können auch elektronisch über die vorgeschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren, zumindest vorläufig. Ob noch außergerichtliche Einigungen oder persönliche Haftungsfragen eine Rolle spielen werden, bleibt offen. Fest steht: Für die Confidence Beauty GmbH ist der Handlungsspielraum damit erheblich eingeschränkt.