Az.: 611 IN 104/24
Duisburg, 27. März 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der City Prestige GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, hat das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 27. März 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34987 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Günter Werner Broel, wohnhaft in der Breite Straße 6, 45657 Recklinghausen, vertreten.
Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 07. Februar 2025 angeordnet worden. Solche Maßnahmen dienen in der Regel dem Schutz der Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen, etwa durch Verfügungsbeschränkungen oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufhebung dieser Maßnahmen durch das Insolvenzgericht deutet nun darauf hin, dass die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nach aktueller Einschätzung des Gerichts nicht mehr vorliegen.
Dies kann verschiedene Ursachen haben – etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Die Aufhebung markiert einen entscheidenden Wendepunkt im Verfahren: Das Unternehmen ist vorläufig wieder frei in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit, steht jedoch weiterhin unter Beobachtung hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Stabilität.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg eingesehen werden. Wie sich die Lage der City Prestige GmbH weiterentwickelt, bleibt abzuwarten.