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Besitzgesellschaft Immobilien Fliesen-Zentrum S. A. & Co. KG aus Föhren unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
Staatsanwaltschaft Aachen

Besitzgesellschaft Immobilien Fliesen-Zentrum S. A. & Co. KG aus Föhren unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Besitzgesellschaft Immobilien Fliesen-Zentrum S. A. & Co. KG mit Sitz in Föhren ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Wittlich hat am 13. August 2026 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7a IN 89/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Louise-Weiss-Straße 6 in 54343 Föhren und ist beim Amtsgericht Wittlich unter HRA 41262 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird sie in dem Verfahren durch den Gesellschafter Johannes Friedrich.

Der Geschäftszweck der Besitzgesellschaft ist eindeutig auf den Immobilienbereich ausgerichtet. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vermietung, die Verwaltung und die Verpachtung von Immobilien. Die Gesellschaft ist damit als Immobilienbesitzgesellschaft tätig und kann Immobilien erwerben, im eigenen Bestand halten und diese durch Vermietung oder Verpachtung wirtschaftlich nutzen. Ebenso gehört die Verwaltung der Immobilien ausdrücklich zum Unternehmensgegenstand.

Mit der am 13. August 2026 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Wittlich Sicherungsmaßnahmen getroffen, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage während der Prüfung des Insolvenzantrags zu verhindern. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Geschäftsführung kann damit nicht mehr uneingeschränkt über die Vermögenswerte der Gesellschaft verfügen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus Zell an der Mosel bestellt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört es nun, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern. Im weiteren Verlauf wird insbesondere zu klären sein, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.

Die gerichtliche Entscheidung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Besitzgesellschaft Immobilien Fliesen-Zentrum S. A. & Co. KG befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren. Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe möglicher Verbindlichkeiten, den Umfang des Immobilienbestandes sowie die weiteren Aussichten der Gesellschaft enthält die Bekanntmachung keine Angaben.

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