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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Eco-Plus Handels und Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 346/25

Landshut, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Landshut hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Eco-Plus Handels und Service GmbH mit Sitz in der Beck-von-Peccoz-Siedlung 1, 84072 Au in der Hallertau, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 166178 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Rüdiger Kerschner vertreten.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, während das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet. Die Anordnung erfolgte am 15. Mai 2025 um 09:10 Uhr gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Unterstein bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Liebigstraße 3, 84030 Landshut. Er ist erreichbar unter
Telefon: +49 871 20090002
Telefax: +49 871 20090005
E-Mail: rae@gleichenstein-breitling.de

Zentrale Anordnungen des Gerichts:

  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Auch die Einziehung von Außenständen darf nicht mehr eigenständig erfolgen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 InsO).

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben und geordnet verwaltet werden, bis eine Entscheidung über die Verfahrenseröffnung getroffen ist.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim:

Amtsgericht Landshut
Maximilianstraße 22
84028 Landshut

einzureichen.
Der Fristbeginn richtet sich nach der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht erklärt werden. Sie ist zu unterzeichnen und sollte begründet werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – jedoch nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, etwa der qualifizierten elektronischen Signatur und der sicheren Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO.

Mit dieser gerichtlichen Maßnahme beginnt eine entscheidende Phase für die Eco-Plus Handels und Service GmbH. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend prüfen.

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