Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Angeboten der MetroSafe Corporation Bank. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf MetroSafe Corporation Bank keine Geldkredite vergeben.
Die FMA veröffentlichte die Warnung am 13. August 2026. Der Anbieter tritt mit einem angeblichen Sitz in Österreich auf und verwendet die Internetseite metrosafecorp.com.
Keine Erlaubnis für Geldkredite und Darlehen
Nach Angaben der FMA ist es der MetroSafe Corporation Bank insbesondere nicht gestattet, Geldkreditverträge abzuschließen oder Gelddarlehen zu gewähren.
Dabei handelt es sich um das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG). Wer solche Bankgeschäfte gewerblich in Österreich betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Konzession.
Eine solche Berechtigung besitzt der von der FMA beanstandete Anbieter nicht.
MetroSafe Corporation Bank tritt mit angeblichem Sitz in Österreich auf
Die FMA nennt in ihrer Warnmeldung folgende Angaben, unter denen der Anbieter auftritt:
Name: MetroSafe Corporation Bank
Website: metrosafecorp.com
E-Mail: info@metrosafecorp.com
E-Mail: support@metrosafecorp.com
angeblicher Sitz: Österreich
Die Behauptung beziehungsweise der Eindruck, ein Anbieter habe seinen Sitz in Österreich, bedeutet nicht, dass dieser automatisch von der FMA zugelassen oder beaufsichtigt wird.
Bezeichnung „Bank“ ist kein Nachweis einer Konzession
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Fall die Verwendung des Begriffs „Bank“ im Namen MetroSafe Corporation Bank. Für Verbraucher kann eine solche Bezeichnung den Eindruck eines regulierten Kreditinstituts vermitteln.
Entscheidend ist jedoch nicht die gewählte Unternehmensbezeichnung, sondern ob für die tatsächlich angebotenen Bankgeschäfte die erforderliche aufsichtsrechtliche Berechtigung besteht. Die FMA stellt hierzu eindeutig fest, dass MetroSafe Corporation Bank keine Berechtigung für die genannten konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich besitzt.
Warnung nach dem Bankwesengesetz
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz. Die Finanzmarktaufsicht kann auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit vor Anbietern warnen, die bestimmte Bankgeschäfte ohne die notwendige Konzession anbieten.
Verbraucher sollten deshalb vor dem Abschluss eines Kredit- oder Anlagegeschäfts überprüfen, ob der betreffende Anbieter tatsächlich über eine Zulassung der FMA verfügt.
Vorsicht bei Kreditangeboten und Vorauszahlungen
Bei Kreditangeboten über das Internet ist besondere Vorsicht angebracht. Verbraucher sollten insbesondere aufmerksam werden, wenn vor einer angeblichen Kreditauszahlung zunächst Gebühren, Versicherungsprämien, Steuern oder andere Vorauszahlungen verlangt werden.
Auch professionell gestaltete Internetseiten, internationale Unternehmensbezeichnungen oder die Verwendung des Wortes „Bank“ sind für sich genommen kein Beleg für eine behördliche Zulassung.
Fazit
Die FMA Österreich warnt vor Angeboten der MetroSafe Corporation Bank und der Website metrosafecorp.com. Der Anbieter tritt mit einem angeblichen Sitz in Österreich auf, besitzt nach Angaben der Finanzaufsicht jedoch keine Berechtigung für konzessionspflichtige Bankgeschäfte. Insbesondere darf er keine Geldkreditverträge abschließen oder Gelddarlehen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG gewähren. Verbraucher sollten daher entsprechende Angebote nicht mit denen eines zugelassenen österreichischen Kreditinstituts verwechseln und vor Vertragsabschlüssen oder Zahlungen die aufsichtsrechtliche Zulassung sorgfältig überprüfen.
Hier die FMA Österreich Meldung:
Die FMA warnt vor Angeboten der MetroSafe Corporation Bank
- Warnung
Die FMA warnt vor Angeboten der
MetroSafe Corporation Bank
Web: https://metrosafecorp.com
E-Mail: info@metrosafecorp.com
support@metrosafecorp.com
mit angeblichem Sitz in Österreich
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher insbesondere der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.