Aktenzeichen: 4 IN 30/25
Am 09. Mai 2025 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Bingen am Rhein im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leindecker GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Nahestraße 62, 55411 Bingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 22644 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Leindecker.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Kanzleisitz Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, bestellt.
Wesentliche Punkte des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung: Ab sofort darf die Leindecker GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft sämtliche Vermögenswerte und geschäftlichen Verfügungen.
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Einziehungsregelung: Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Leindecker GmbH gegenüber zu leisten haben, sind angewiesen, nur unter Beachtung dieses Beschlusses zu zahlen – das heißt, ausschließlich an den vorläufigen Verwalter.
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Die Anordnung dient dem Ziel, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens vorzubereiten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden –
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durch die Antragstellerin selbst oder
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durch jeden Gläubiger, wenn er geltend macht, dass das Gericht international nicht zuständig sei (gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848).
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen,
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.
Mit dieser Anordnung übernimmt der vorläufige Verwalter ab sofort die wirtschaftliche Kontrolle, während geprüft wird, ob eine formelle Insolvenzeröffnung erfolgen kann.