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Insolvenzverfahren über VS Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 111/25

Am 09. Mai 2025 hat das Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht den Antrag der VS Beteiligung UG (haftungsbeschränkt), Steinbruch 3, 97478 Knetzgau, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 11830 eingetragen und wurde vertreten durch Geschäftsführerin Vera Schlereth.

Geschäftszweck:

Die Gesellschaft war auf die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften spezialisiert.

Bedeutung des Beschlusses:

Die gerichtliche Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, da das vorhandene Vermögen nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Die Gesellschaft gilt damit als faktisch abgewickelt, rechtlich jedoch als weiterhin existent, bis sie im Handelsregister gelöscht wird.

Diese Form der Abweisung stellt für Gläubiger einen bedeutenden Einschnitt dar, da keine offizielle Verwertung oder Verteilung von Vermögenswerten erfolgt. Auch für die Geschäftsführung können sich daraus haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben – insbesondere bei verspäteter Antragstellung.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das frühere Ereignis).
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, einzureichen – schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern die Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt sind (qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg).

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