Aktenzeichen: 580 IN 176/25
Am 08. Mai 2025 hat das Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der Lunchbox – Die Kochschule und mehr – GmbH, Spiegelberg 19, 23966 Wismar, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 15057 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Valdemaras Tarutis vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krüger, Lübsche Straße 48, 23966 Wismar, bestellt.
Wesentliche Regelungen des Beschlusses:
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Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Konten, Außenstände und Sachwerte.
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Kontrolle über Forderungen: Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Zahlungen an die Schuldnerin sind ausnahmslos an ihn zu richten.
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Sonderkonten & Masseverbindlichkeiten: Der Insolvenzverwalter kann Sonderkonten eröffnen und Masseverbindlichkeiten zur Kontoführung gemäß § 55 Abs. 2 InsO begründen.
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Zwangsvollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
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Aufklärung & Ermittlungsrechte: Der Verwalter erhält umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte. Er darf auch Behörden und frühere Vertragspartner (z. B. Steuerberater) anfragen und unternehmenseigene Rechte in Anspruch nehmen.
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Zustellungsbevollmächtigung: Er übernimmt zudem die Zustellung des Beschlusses an Drittschuldner und hat hierüber Nachweis zu führen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Situation zu klären und gegebenenfalls die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens vorzubereiten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1–2, 19053 Schwerin, einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Auch elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und entsprechend signiert und übermittelt werden.