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T.U.T. Logistik GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 509 IN 39/25

Am 09. Mai 2025 um 14:36 Uhr hat das Amtsgericht Wuppertal die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der T.U.T. Logistik GmbH, mit Sitz in der Schöllersheider Str. 26, 40822 Mettmann, angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21236 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Thaddäus Uglosch, wohnhaft in Wülfrath, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf, bestellt.

Inhalt des gerichtlichen Beschlusses:

  • Zustimmungsvorbehalt: Die T.U.T. Logistik GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Dritte, die der Gesellschaft noch Zahlungen schulden, sind verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens. Der vorläufige Verwalter übernimmt in dieser Phase eine überwachende und sichernde Rolle, um Gläubigerinteressen zu wahren und einen geordneten Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen.

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