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Insolvenzverfahren über Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH mangels Masse abgelehnt
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Insolvenzverfahren über Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 418/24 (351)

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, mit Sitz Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, hat das Amtsgericht Magdeburg mit Beschluss vom 06. Mai 2025, veröffentlicht am 09. Mai 2025, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 104423 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Torsten Haubold vertreten. Die anwaltliche Vertretung lag bei der Kanzlei Kwoczalla & Krüger, Dessau-Roßlau.

Hintergrund und Entscheidung:

  • Die Ablehnung erfolgte gemäß § 26 InsO, da das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

  • Zugleich wurden alle zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Bedeutung:

Mit der Abweisung endet das Verfahren ohne Eröffnung, das Unternehmen gilt als faktisch zahlungsunfähig, eine ordnungsgemäße Verwertung der Vermögenswerte unter gerichtlicher Aufsicht findet nicht statt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine Rückzahlung über ein Insolvenzverfahren erfolgt.

Oft führt ein solcher Schritt zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, sofern keine anderweitige Vermögenssicherung oder Fortführung erfolgt.

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