Aktenzeichen: 9 IN 195/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Albrecht Export und Consulting Verwaltungsgesellschaft mbH, Berliner Ring 89, 64625 Bensheim, hat das Amtsgericht Darmstadt am 09. Mai 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 24627 eingetragene Gesellschaft wurde gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Ernst J. Albrecht und Markus Albrecht.
Bedeutung der Entscheidung:
Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Somit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Mit diesem Beschluss ist die Gesellschaft faktisch insolvenzunfähig im rechtlichen Sinne – sie bleibt zahlungsunfähig, doch ein förmliches Verfahren wird nicht durchgeführt. Dies kann zu einer Löschung im Handelsregister führen (§ 394 FamFG) und unter Umständen persönliche Haftungsfolgen für die Geschäftsführung nach sich ziehen, falls z. B. eine verspätete Antragstellung festgestellt wird.