Aktenzeichen: 503 IN 118/22
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 08. Mai 2025 den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SOKONI UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Beedstraße 54, 40468 Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 97953 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde sie durch Geschäftsführer Denis Jung.
Hintergrund der Entscheidung:
Der Insolvenzantrag datiert vom 24. Oktober 2022 – damit war das Verfahren mehr als zwei Jahre anhängig. Mit dem nun gefassten Beschluss wurde festgestellt, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.
Konsequenzen:
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Kein Verfahren: Es findet kein Insolvenzverfahren statt – weder zur Verwertung noch zur Verteilung von Vermögen.
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Gläubigerinteressen bleiben unberücksichtigt, da keine gerichtliche Verwertung der Vermögenswerte erfolgt.
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Die Gesellschaft gilt als wirtschaftlich abgewickelt, bleibt aber bis zur Löschung im Handelsregister bestehen.
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Die Abweisung kann haftungsrechtliche Folgen für die Geschäftsführung nach sich ziehen, etwa bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragstellung.