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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Kreativ Bau und Dienstleistungen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 620 IN 601/25

Am 09. Mai 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kreativ Bau und Dienstleistungen GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz am Erlinghagenplatz 5, 47229 Duisburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36925 eingetragen und wird von Geschäftsführerin Magda Ozcimen vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Sollbrüggenstraße 52, 47800 Krefeld, bestellt.

Wesentliche Inhalte des Beschlusses:

  • Verfügungsverbot: Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

  • Einziehungsbefugnis: Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen dürfen nur noch an den Verwalter erfolgen.

  • Zwangsvollstreckungsschutz: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Maßnahmen werden eingestellt.

Ziel dieser Anordnung ist es, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt ab sofort die Kontrolle über die finanziellen und rechtlichen Abläufe des Unternehmens.

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