Aktenzeichen: 580 IN 258/25
Das Amtsgericht Schwerin hat am 9. Mai 2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dr. Sturm Immobilien GmbH, mit Sitz in der Thomastraße 43, 42289 Wuppertal, getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34363 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Michael Gronemeyer mit Wohnsitz in Berlin.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Rechtsanwalt Dr. Mathias Gellert, August-Bebel-Straße 4, 19055 Schwerin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dem Beschluss wurden zugleich umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Kernelemente der gerichtlichen Anordnung:
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Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters nicht mehr über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Konten und Außenstände.
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Einziehungs- und Verfügungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Sonderkonten: Der Verwalter kann auf den Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen. Für deren Verwaltung darf er Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO begründen.
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Drittschuldner: Personen oder Unternehmen, die noch Forderungen an die Dr. Sturm Immobilien GmbH zu leisten haben, dürfen diese ausschließlich an den Verwalter zahlen.
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Zwangsvollstreckungsschutz: Alle Vollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher gegen unbewegliche Vermögenswerte – sind untersagt, bereits begonnene Maßnahmen werden gestoppt.
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Ermittlungsrechte: Der Verwalter darf Geschäftsunterlagen bei Steuerberatern, Behörden (z. B. dem Finanzamt oder Kraftfahrt-Bundesamt) anfordern und einsehen sowie Rechte aus den jeweiligen Rechtsverhältnissen geltend machen.
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Betriebsprüfung: Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen, um die wirtschaftliche Lage zu beurteilen und die Masse zu sichern.
Diese Maßnahmen zielen auf den vollständigen Erhalt und die Kontrolle des Vermögensbestands der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens. Ob das Verfahren letztlich eröffnet wird, hängt insbesondere davon ab, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1–2, 19053 Schwerin, einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt.
Mit dieser Anordnung beginnt für die Dr. Sturm Immobilien GmbH eine Phase strenger Kontrolle – eine kritische Weichenstellung für mögliche Sanierungsbemühungen oder eine geordnete Abwicklung.