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Vorläufige Insolvenzverwaltung über HB Capital GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 401 IN 689/25

Im Verfahren über den Insolvenzantrag der HB Capital GmbH, mit Sitz in der Kohlgartenstraße 11–13, 04315 Leipzig, hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht am 09. Mai 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 27615 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Tim Arlt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, bestellt. Mit der Anordnung übernimmt er umfassende Befugnisse zur Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse. Die Schuldnerin verliert weitgehend die eigenständige Verfügungsgewalt über ihr Vermögen – Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam.

Die wichtigsten Inhalte des Beschlusses:

  • Sicherung der Insolvenzmasse: Die Schuldnerin darf keine eigenständigen Verfügungen über ihre Vermögenswerte mehr treffen. Dies gilt auch für Forderungen und Bankguthaben.

  • Drittschuldnerverbot: Alle Zahlungen an die HB Capital GmbH dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden, es sei denn, dieser stimmt einer Ausnahme ausdrücklich zu.

  • Sonderkonto und Vermögensverwaltung: Der Verwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der Masse einzurichten und sämtliche einziehbaren Forderungen dorthin zu leiten.

  • Zugriffsrechte auf Unterlagen: Der Verwalter darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen sowie Auskünfte von Dritten – insbesondere Banken, Behörden, Steuerberatern – einholen.

  • Zwangsvollstreckungsschutz: Bereits begonnene sowie neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen davon sind jedoch Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.

Ziel dieser vorläufigen Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll insbesondere klären, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Masse zur Deckung der Kosten des Hauptverfahrens ausreicht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine Einreichung als elektronisches Dokument ist zulässig, wenn es den technischen Anforderungen gemäß der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert für die HB Capital GmbH eine entscheidende Phase: ob es zu einer Sanierung, Liquidation oder strukturierten Abwicklung kommt, wird sich nun unter Aufsicht des Insolvenzverwalters klären.

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