Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 503 IN 174/23
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Centurion Partners Holding GmbH, mit Sitz in Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91154 und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Justin Posorski, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 02. Mai 2025 einen Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.
Der Antrag wurde am 12. Oktober 2023 von einer Gläubigerin eingereicht. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO). In einem solchen Fall ist die Abweisung zwingend, da weder die Gerichtskosten noch eine eventuelle Vergütung des Insolvenzverwalters gesichert sind.
Auswirkungen der Entscheidung:
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Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet.
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Die Centurion Partners Holding GmbH bleibt handlungsfähig, ist aber nicht durch insolvenzrechtliche Schutzmaßnahmen abgesichert.
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Gläubiger müssen ihre Forderungen ggf. auf dem zivilrechtlichen Weg durchsetzen.
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Eine Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit könnte in einem separaten Verfahren folgen.
Amtsgericht Düsseldorf – 02. Mai 2025