Aktenzeichen: 25 IN 105/25
Kiel, den 8. Mai 2025 – Im laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Customcells Tübingen GmbH, mit Sitz in der Jopestraße 14, 72072 Tübingen, ist es zu einer formellen Korrektur durch das zuständige Insolvenzgericht in Kiel gekommen.
Mit Beschluss vom 8. Mai 2025 hat das Amtsgericht Kiel das Rubrum (die formale Eingangsdarstellung des Beschlusses) seines ursprünglichen Beschlusses vom 30. April 2025 berichtigt. Die Richtigstellung betrifft insbesondere die korrekte vollständige Bezeichnung der Schuldnerin, deren Adresse sowie die namentliche Nennung der beiden Geschäftsführer, Dr. Dirk Abendroth und Dr. Christoph Falk. Zudem wird das zuständige Registergericht – das Registergericht Stuttgart – mit der Handelsregisternummer HRB 768546 korrekt benannt.
Grundlage für die Berichtigung ist ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen, das bei der Abfassung des ursprünglichen Beschlusses entstanden war. Der Fehler wurde nun offiziell erkannt und berichtigt, um Missverständnissen im Verfahren vorzubeugen und die rechtlichen Anforderungen an die formelle Richtigkeit gerichtlicher Entscheidungen zu wahren.
Die Customcells Tübingen GmbH wird in diesem Verfahren von der Kanzlei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz am Barbarossaplatz 1a in Köln, vertreten. Das dortige Aktenzeichen lautet 16210981.
Auch wenn es sich lediglich um eine formale Anpassung handelt, unterstreicht dieser Schritt die Sorgfaltspflicht und Präzision, die Insolvenzgerichte bei der Führung von Verfahren walten lassen müssen – besonders dann, wenn es um unternehmensrelevante Entscheidungen wie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht.
Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht
Kiel, 08. Mai 2025