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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die MATES GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 1522/25

München, den 7. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens einen wichtigen Schritt unternommen und die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MATES GmbH & Co. KG mit Sitz in der Thierschstraße 20, 80538 München, angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MATES Verwaltungs GmbH, deren gesetzliche Vertretung die Geschäftsführerin Eva Lichner innehat.

Mit Beschluss vom 7. Mai 2025 um 14:00 Uhr hat das Insolvenzgericht auf Antrag der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt, dessen Kanzlei in der Wurzerstraße 17, 80539 München, ansässig ist.

Der Beschluss beinhaltet weiterführend die Maßgabe, dass ab sofort sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Zweck, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten.

Die Schuldnerin wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei BSKP, Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner, mit Sitz am Kleinen Schlossplatz 13–15 in Stuttgart. Diese begleitet das Verfahren im Interesse der MATES GmbH & Co. KG im Rahmen des Insolvenzantrags.

Wie gesetzlich vorgesehen, wurde den Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der ersten Bekanntgabe – sei es durch Verkündung, Zustellung oder durch wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München (Pacellistraße 5, 80333 München) einzureichen. Es besteht keine Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung.

Elektronische Einreichungen müssen den Vorgaben der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und können unter anderem über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden.

Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein strukturierter und überwachter Prozess angestrebt, um im Interesse aller Beteiligten eine möglichst geordnete Klärung der finanziellen Lage der MATES GmbH & Co. KG herbeizuführen. Die kommenden Wochen werden maßgeblich dafür sein, wie sich das Verfahren weiterentwickelt – ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
München, 07. Mai 2025

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