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Insolvenzverfahren über die dataform dialogservices GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 279/25

Fürth, den 7. Mai 2025 – Das Amtsgericht Fürth hat einen bedeutenden Beschluss im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gefällt: Die dataform dialogservices GmbH, mit Sitz in der Feuchtwanger Straße 7, 90574 Roßtal, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Klaus Dieter Vollmer.

Zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor weiteren wirtschaftlichen Nachteilen wurde noch am selben Tag, um 15:35 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO), welcher dem Insolvenzgericht ermöglicht, bereits vor Verfahrenseröffnung Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens zu treffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Patrick Meyerle bestellt, der seine Kanzlei in der Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg betreibt. Der Beschluss umfasst auch die Anordnung, dass ab sofort sämtliche Verfügungen der dataform dialogservices GmbH – einschließlich der Einziehung offener Forderungen – nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine einseitigen Vermögensverfügungen mehr zulasten der Gläubiger vorgenommen werden können.

Die nun angeordnete vorläufige Verwaltung stellt den ersten entscheidenden Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens dar. Ziel ist es, einen transparenten Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens zu erhalten, um auf dieser Basis über eine mögliche Sanierung oder die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu entscheiden.

Betroffenen Beteiligten wird das Recht eingeräumt, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab dem frühesten Eintritt von Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf dem offiziellen Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth, einzureichen.

Auch die Einreichung auf elektronischem Wege ist zulässig, sofern die Anforderungen der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllt werden. Insbesondere sind qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege zu beachten.

Mit diesem Schritt beginnt für die dataform dialogservices GmbH eine entscheidende Phase, in der es unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters darum geht, Klarheit über die finanzielle Lage des Unternehmens zu schaffen und mögliche Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.

Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht
Fürth, 07. Mai 2025

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