Aktenzeichen: 1 IN 36/25
Kaiserslautern, den 7. Mai 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CL – Bau Ajone UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Straße Am Neuen Berg 10, 66869 Kusel hat das Amtsgericht Kaiserslautern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 33754, wurde vertreten durch die Geschäftsführerin Herbert Ajone, wohnhaft in der Hindenburgstraße 62, 55118 Mainz.
Bereits am 19. März 2025 hatte das Insolvenzgericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen in Form von Verfügungsbeschränkungen und vorläufiger Verwaltung angeordnet. Diese Maßnahmen sollten das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin sichern und vor nachteiligen Veränderungen schützen. Mit dem aktuellen Beschluss vom 7. Mai 2025 wurden diese Maßnahmen aufgehoben, nachdem sich herausgestellt hatte, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine Voraussetzung, die gemäß § 26 Abs. 1 InsO zur Abweisung führt.
Somit endet das Verfahren vorzeitig, noch bevor ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht sowohl der Antragsteller- als auch der Antragsgegnerseite das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, eingereicht werden. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle – auch eines beliebigen anderen Amtsgerichts – erklärt werden, wobei entscheidend ist, dass sie fristgerecht beim genannten Insolvenzgericht eingeht.
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und ausdrücklich erklären, dass gegen diese Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Wird nur ein Teil des Beschlusses angefochten, so ist der Umfang genau zu bezeichnen. Die Einlegung als elektronisches Dokument ist zulässig, wenn die rechtlichen Anforderungen – insbesondere bezüglich Signatur und Übermittlungsweg – erfüllt sind.
Darüber hinaus kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt.
Mit diesem Beschluss endet das Insolvenzantragsverfahren der CL – Bau Ajone UG vorerst – ohne förmliche Verfahrenseröffnung, aber mit klarer Feststellung der finanziellen Aussichtslosigkeit für ein gerichtliches Insolvenzverfahren.
Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht
Kaiserslautern, 07. Mai 2025