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Insolvenzantrag gegen INFORM Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 8 IN 22/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der INFORM Beteiligungs GmbH, mit Sitz in der Schenkendorfstraße 28, 07548 Gera, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 210385 und vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Winfried Hans-Ulrich Wuttig, hat das Amtsgericht Gera am 06. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Hintergrund:

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin stellte das Gericht fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere für Gericht und Verwalter – zu decken. Ohne gesicherte Deckung dieser Kosten darf ein Verfahren nicht eröffnet werden.

Auswirkungen der Entscheidung:

  • Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.

  • Die INFORM Beteiligungs GmbH bleibt formal bestehen, ist jedoch nicht insolvenzrechtlich geschützt.

  • Gläubiger müssen ihre Forderungen zivilrechtlich durchsetzen – z. B. durch Mahnbescheid oder Zwangsvollstreckung.

  • Eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit könnte in einem späteren Verwaltungsverfahren durch das Registergericht erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse:

  • Verkündung der Entscheidung,

  • Zustellung an Beteiligte oder

  • Öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
    (die Zustellung gilt dabei zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt).

Die Beschwerde ist einzulegen beim:

Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera

Sie kann auch zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden, sofern die Frist beim Amtsgericht Gera gewahrt wird.

Formvorgaben:

  • Die Beschwerde ist zu unterzeichnen.

  • Sie muss die angegriffene Entscheidung benennen und ausdrücklich die Einlegung der Beschwerde erklären.

  • Eine Begründung ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen.

Elektronische Einreichung möglich:

Rechtsmittel können auch elektronisch übermittelt werden, aber nicht per einfacher E-Mail. Erforderlich sind:

  • eine qualifizierte elektronische Signatur oder

  • Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. beA, beBPo, EGVP)

Die Anforderungen ergeben sich aus § 130a ZPO sowie der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). Weitere Informationen: www.justiz.de

Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht, 06. Mai 2025

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