Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Sub Capitals GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 886/25

München, 6. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat unter dem Aktenzeichen 1542 IN 886/25 im Verfahren über den Insolvenzantrag der Sub Capitals GmbH die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die in München ansässige Sub Capitals GmbH, c/o WERK1, Am Kartoffelgarten 14, 81671 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 265802 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Franz Liebermann, Marc Schmid und Marius Siegert vertreten. Die Gesellschaft war im Bereich technologiegestützter Finanzlösungen tätig – ein Sektor mit besonderem Kapitalbedarf und Innovationsdruck.

Mit Beschluss vom 6. Mai 2025 um 09:00 Uhr wurde Rechtsanwalt Thomas Unterstein, Rottmannstraße 11a, 80333 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Prüfung, ob dieses die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann.

Dem Unternehmen wurde auferlegt, Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters vorzunehmen. Diese Regelung betrifft auch das Einziehen offener Forderungen. Zugleich wurde dem Insolvenzverwalter gestattet, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und über sämtliche Kassen- und Bankguthaben sowie Außenstände der Schuldnerin zu verfügen. Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen wurden untersagt und bereits laufende Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Zudem wurde den Drittschuldnern untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Diese Maßnahmen markieren den Beginn einer kritischen Phase für die Sub Capitals GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Sanierungsoptionen bestehen. Für Gläubiger, Investoren und Geschäftspartner ist dies eine Phase der Unsicherheit, aber auch eine Gelegenheit, im Rahmen geordneter Verfahren wirtschaftliche Interessen zu wahren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Projektentwicklung Uerdinger Str. in Düsseldorf Residential GmbH angeordnet

Next Post

Anstieg der Firmenpleiten in Westeuropa: Höchster Stand seit 2013 aufgrund schwacher Wirtschaftslage