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Vorläufige Insolvenzverwaltung über System GmbH Produktionssysteme und Service für die Industrie & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 46 IN 19/25

Mönchengladbach, 6. Mai 2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der System Gesellschaft mit beschränkter Haftung Produktionssysteme und Service für die Industrie & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme wurde am 6. Mai 2025 um 13:17 Uhr unter dem Aktenzeichen 46 IN 19/25 erlassen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25201 eingetragen und hat ihren Sitz in der Erftstraße 38, 41238 Mönchengladbach. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter: Dr. Axel Tübke, wohnhaft in Korschenbroich, sowie die A & C SYSTEM Verwaltungsgesellschaft mbH, HRB 84483, mit Sitz in Düsseldorf, die wiederum ebenfalls durch Dr. Axel Tübke vertreten wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Adenauerplatz 5, 41061 Mönchengladbach, bestellt. Ihm obliegt die Sicherung des schuldnerischen Vermögens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.

Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Drittschuldnern – etwa Kunden mit Zahlungsverpflichtungen – wurde untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen ist der vorläufige Verwalter allein befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 InsO).

Zusätzlich wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Maßnahmen, die auf die Abnahme einer Vermögensauskunft abzielen.

Die System GmbH & Co. KG ist im industriellen Sektor tätig, insbesondere im Bereich Produktionssysteme und Servicelösungen für Industrieunternehmen. Die gerichtlichen Maßnahmen deuten auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die nun unter insolvenzrechtlicher Aufsicht überprüft werden. Ob eine Sanierung oder Abwicklung erfolgt, hängt maßgeblich vom Ergebnis der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

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