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Urteil gegen Eventim: Verbraucherzentrale reicht Musterklage wegen einbehaltener Vorverkaufsgebühren ein – Klageregister jetzt geöffnet

Stampf (CC0), Pixabay

Am 28. April 2025 wurde ein wichtiges Urteil im Sinne des Verbraucherschutzes gefällt: Das Landgericht München I hat entschieden, dass Ticketanbieter wie Eventim die Erstattung von Vorverkaufsgebühren nicht pauschal per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen dürfen – insbesondere dann, wenn Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden. Dennoch berichten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher, dass Eventim weiterhin Gebühren nicht vollständig zurückzahlt.

Die Reaktion der Verbraucherschützer folgte prompt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht München eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim eingereicht. Das Ziel: rechtlich verbindlich klären lassen, ob der Anbieter Verbraucher rechtswidrig benachteiligt – und ob Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung der einbehaltenen Gebühren haben.

Hintergrund: Was genau steht im Streit?

Bei abgesagten oder verlegten Veranstaltungen erhalten Ticketkäufer zwar in der Regel den reinen Ticketpreis zurück, doch die Vorverkaufsgebühren bleiben häufig beim Anbieter. Eventim beruft sich dabei auf eigene AGB, in denen eine Rückzahlung dieser Gebühren ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Laut dem Urteil des LG München I ist diese Praxis jedoch rechtswidrig, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.

Nach Auffassung des Gerichts dürfen Vorverkaufsgebühren nicht einfach einbehalten werden, wenn das Event nicht wie geplant stattfindet – schließlich ist die Dienstleistung des Vorverkaufs dann nicht vollständig erbracht worden.

Das Klageregister ist eröffnet – Mitmachen lohnt sich

Betroffene Verbraucher können sich ab sofort kostenfrei in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Wer Tickets bei Eventim gekauft hat und bei einer abgesagten oder verlegten Veranstaltung nicht die vollständige Summe inklusive Gebühren zurückerhalten hat, sollte prüfen, ob eine Beteiligung an der Klage in Frage kommt.

Die Musterfeststellungsklage bietet den Vorteil, dass man nicht selbst klagen muss, aber vom Ausgang der Klage profitieren kann. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Eventim rechtswidrig gehandelt hat, können sich die Betroffenen auf dieses Urteil berufen und ihre Rückerstattungsansprüche leichter durchsetzen.

Einschätzung aus Anlegersicht

Für Investoren ist die Klage nicht ohne Bedeutung. Eventim ist in Deutschland einer der größten Ticketvermarkter und als Konzern börsennotiert. Eine verlorene Musterklage könnte nicht nur zu erheblichen Rückforderungen führen, sondern auch massive Auswirkungen auf die AGB-Praxis und das Geschäftsmodell haben. Außerdem steht der Konzern öffentlich unter Beobachtung, was die Reputation und das Kundenvertrauen belasten könnte.

Falls sich das Urteil des LG München I auch in höheren Instanzen bestätigt, könnte dies zudem eine Signalwirkung für andere Anbieter in der Veranstaltungsbranche haben – mit weitreichenden Folgen für deren Vertragsgestaltung und Ertragslage.

Fazit

Die Musterklage gegen Eventim betrifft nicht nur den Einzelfall, sondern berührt grundlegende Fragen des Verbraucherschutzes bei Onlinekäufen und Dienstleistungsverträgen. Für Betroffene bietet die Klage eine sichere und einfache Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren. Für Anleger und Marktbeobachter zeigt sich: Undurchsichtige AGB-Klauseln und mangelhafte Erstattungspraxis bergen rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die sich langfristig negativ auf das Vertrauen in ein Geschäftsmodell auswirken können.

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