Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht, das mehr Wahlfreiheit für Familien und insbesondere für Eltern und Kinder bringt. Herzstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen – eine Möglichkeit, die bislang stark eingeschränkt war.
Bisher mussten Ehepaare bei der Heirat entweder einen gemeinsamen Familiennamen festlegen oder ihre bisherigen Nachnamen beibehalten. Ein Doppelnachname war nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – und durfte beispielsweise nicht an die Kinder weitergegeben werden.
Mit dem neuen Gesetz können Ehepartner und auch Kinder künftig einen echten Doppelnamen führen, also beispielsweise „Meyer-Schulz“ oder „Koch-Ritter“. Dabei kann die Reihenfolge frei gewählt werden, auch Bindestriche sind erlaubt, aber nicht zwingend. Wichtig: Beide Nachnamen dürfen nur einmal kombiniert werden, um sogenannte „Namenskettungen“ über Generationen hinweg zu vermeiden.
Die Reform soll der gelebten Vielfalt moderner Familienformen gerecht werden und insbesondere Patchworkfamilien und gleichberechtigte Partnerschaften rechtlich und symbolisch stärken.
Fazit: Das neue Namensrecht macht Platz für individuelle Lösungen – und sorgt für mehr Identitätsspielraum innerhalb der Familie.