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Insolvenzantrag der Alkmanos Holding UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1509 IN 357/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alkmanos Holding UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Fallstraße 9, 81369 München, hat das Amtsgericht München am 17. April 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Byron Konstantinos Antonopoulos, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 259184 eingetragen.

Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In Anwendung von § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens daher mangels Masse abgewiesen.

Die Folge dieser Entscheidung ist, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens geltend machen können. Stattdessen sind sie auf andere rechtliche Wege angewiesen, um mögliche Ansprüche individuell durchzusetzen.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – wobei jeweils das frühere Ereignis maßgeblich ist.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, wobei die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich auf der Internetseite www.justiz.de.

Ausgestellt vom Amtsgericht München am 17. April 2025.

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