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Insolvenzantrag der Philip Arendes Holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 705/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Philip Arendes Holding GmbH, ehemals ansässig in der Sanderstraße 18, 12047 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28. April 2025 eine Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Philip Arendes, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 188919 eingetragen.

Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) wurde daher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Für die Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens anmelden können und gegebenenfalls individuelle rechtliche Schritte einleiten müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich ist.

Beschwerden können auch in elektronischer Form eingereicht werden, wobei strenge Anforderungen an die Signatur und die sichere Übermittlung zu beachten sind. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite www.justiz.de.

Ausgestellt vom Amtsgericht Charlottenburg am 28. April 2025

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