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Insolvenzantrag der PROJECT PW Oraniendamm 1-3 Berlin GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1486/23

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PROJECT PW Oraniendamm 1-3 Berlin GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, hat das Amtsgericht Nürnberg am 22. April 2025 eine Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die PROJECT 4. Wohnen GmbH, und deren Geschäftsführer Bernard Marc Oliver, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 18109 eingetragen.

Nachdem bereits mit Beschlüssen vom 1. Dezember 2023 und 2. November 2023 Sicherungsmaßnahmen getroffen worden waren, wurden diese nun aufgehoben. Im Anschluss daran entschied das Insolvenzgericht, den Insolvenzantrag der Gesellschaft mangels ausreichender Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abzuweisen. Die Mittel der Schuldnerin reichen nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, weshalb eine geordnete Abwicklung über ein Insolvenzverfahren nicht erfolgen kann.

Gläubiger bleiben auf ihre individuellen Rechte verwiesen und können ihre Ansprüche nur außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen.

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Rechtsbehelfe können ebenfalls elektronisch eingereicht werden, müssen dabei aber die formellen Anforderungen der §§ 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllen.

Ausgestellt vom Amtsgericht Nürnberg am 22. April 2025.

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