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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Veronica Bond Sale GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 1407/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Veronica Bond Sale GmbH, mit Sitz in der Hohenzollernstraße 31a, 80801 München, hat das Amtsgericht München am 28. April 2025 um 11:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführerin Veronica Bond und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 173877 eingetragen. Verfahrensbevollmächtigte ist die Kanzlei Fröhlich Rechtsanwälte, Josephspitalstraße 15, 80331 München.

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Ohmstraße 15, 80802 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist telefonisch unter +49 (89) 215 268 300 erreichbar.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Unter diese Anordnung fällt insbesondere auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsanwalt Dr. de Bruyn ist zudem ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen der Insolvenzschuldnerin auf ein noch einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen.

Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit diesen Maßnahmen stellt das Amtsgericht München sicher, dass das Vermögen der Veronica Bond Sale GmbH erhalten bleibt und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden, während das Verfahren zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens weitergeführt wird.

Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin sowie Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte Signaturen und sichere Übermittlungswege erfüllt sind. Detaillierte Hinweise hierzu finden sich auf www.justiz.de.

Ausgestellt vom Amtsgericht München am 28. April 2025.

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