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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der KWR Baurealisierungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: (nicht angegeben)

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KWR Baurealisierungs GmbH, ansässig Über dem Karrenweg 2, 37339 Kirchworbis, hat das Amtsgericht Mühlhausen am 29. April 2025 wesentliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Joachim Rittmeyer und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 402412 eingetragen.

Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Diese Maßnahme umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Außenstände.

Mit dieser Anordnung wird der Zugriff auf das Vermögen der Schuldnerin kontrolliert, um eine ordnungsgemäße Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu gewährleisten.

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Mühlhausen, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine qualifizierte elektronische Signatur und ein sicherer Übermittlungsweg erforderlich sind. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.justiz.de.

Ausgestellt vom Amtsgericht Mühlhausen am 29. April 2025.

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