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Insolvenzantrag der LED-Centrum Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 13/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, hat das Amtsgericht Baden-Baden am 1. April 2025 einen endgültigen Beschluss gefasst. Die Schuldnerin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Alexander Balabanov und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 733932 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigter war Rechtsanwalt Richard Sommer aus Ofterdingen tätig.

Nach Prüfung der Vermögenslage der Schuldnerin kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine Möglichkeit besteht, ihre Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gemeinschaftlich geltend zu machen. Sie müssen stattdessen gegebenenfalls individuelle rechtliche Schritte einleiten.

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – jeweils das früheste Ereignis.

Rechtsbehelfe können zudem elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege erfüllen. Weitere Hinweise hierzu bietet www.ejustice-bw.de.

Ausgestellt vom Amtsgericht Baden-Baden am 1. April 2025.

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