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Vorläufige Insolvenzverwaltung und allgemeines Verfügungsverbot über die CFT Immovest GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 111 IN 23/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CFT Immovest GmbH, ansässig in der Galgenbergstraße 8, 66583 Spiesen-Elversberg, hat die Außenstelle Sulzbach des Amtsgerichts Saarbrücken am 28. April 2025 um 15:50 Uhr bedeutende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Müller.

Obwohl die genaue Handelsregisternummer im Beschlusstext nicht angegeben ist, wird die Gesellschaft im Handelsregister geführt und unterliegt damit den einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken, bestellt. Dem Unternehmen wurde ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin einschließlich der Befugnis zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Den Schuldnern der CFT Immovest GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – wurde ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Mit diesen Maßnahmen stellt das Gericht sicher, dass das Vermögen der Schuldnerin bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt und ordnungsgemäß verwaltet wird.

Ausgestellt vom Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – am 28. April 2025.

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