Aktenzeichen: 1 IN 517/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kröner Immobilien GmbH, mit Sitz in der Bauschlotter Straße 31, 75203 Königsbach-Stein, hat das Amtsgericht Pforzheim am 28. April 2025 endgültige Entscheidungen getroffen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Gunter Kröner und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 732442 eingetragen.
Nach umfassender Prüfung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Kröner Immobilien GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde daher mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Infolgedessen besteht für die Gläubiger keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
Zeitgleich hat das Gericht entschieden, die mit Beschluss vom 22. Oktober 2024 angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Diese Maßnahmen, die ursprünglich zum Schutz der Insolvenzmasse getroffen worden waren, sind damit gegenstandslos geworden.
Gegen die Entscheidung über die Abweisung des Insolvenzantrags kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Mitwirkung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Auch die Einreichung elektronischer Rechtsbehelfe ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Signatur und sicheren Übermittlungsweg erfüllt sind. Weitere Hinweise hierzu finden sich unter www.ejustice-bw.de.
Ausgestellt vom Amtsgericht Pforzheim am 28. April 2025.