Aktenzeichen: 8 IN 34/25
Amtsgericht Leer, 25. April 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zarmstorff Haustechnik GmbH, mit Sitz in der Nordstraße 10, 26817 Rhauderfehn, wurde am 25. April 2025 um 09:56 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 110753 eingetragen und wird vertreten durch die Geschäftsführer Maik Zarmstorff und Sven Zarmstorff.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (FH) Leonhard Wehlage aus Lingen (Ems).
Kernelemente des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Die Schuldner der Zarmstorff Haustechnik GmbH dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten und Zahlungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Sicherung der Insolvenzmasse:
Diese Maßnahme dient der Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen wollen (nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer, einzulegen.
Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung, der Verkündung oder, im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss die Entscheidung benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine schriftliche Einreichung oder eine Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle ist erforderlich.
Ausblick:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zarmstorff Haustechnik GmbH prüfen. Die kommenden Wochen entscheiden darüber, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob alternative Sanierungsmöglichkeiten bestehen.
Amtsgericht Leer, 25. April 2025