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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Unique Elektrotechnik GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 345/25
Amtsgericht Bielefeld, 24. April 2025

Ein bedeutsamer Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Unique Elektrotechnik GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Horststraße 14, 33803 Steinhagen, ist am 24. April 2025 erfolgt. Das Amtsgericht Bielefeld ordnete an diesem Tag um 15:18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 7829, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die hobaPlan Verwaltungs GmbH (HRB 13792), deren Geschäftsführer Helmut Vesper aus Melle und Marco Bakker aus Borgholzhausen sind.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Bielefeld bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufsicht über sämtliche finanziellen Vorgänge der Unique Elektrotechnik GmbH & Co. KG.

Die wichtigsten Anordnungen im Überblick:

  • Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsstopp für Drittschuldner: Den Schuldnern der Unique Elektrotechnik GmbH & Co. KG wird verboten, noch an diese direkt zu zahlen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckung untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt oder – wenn bereits eingeleitet – vorläufig eingestellt, sofern es sich nicht um unbewegliche Gegenstände handelt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Anordnungen sollen sicherstellen, dass die Insolvenzmasse nicht durch eigenmächtige Handlungen oder Gläubigerzugriffe vermindert wird und eine ordnungsgemäße Fortsetzung oder Abwicklung des Unternehmens möglich bleibt.

Ausblick:

Mit dieser Entscheidung befindet sich die Unique Elektrotechnik GmbH & Co. KG in einer kritischen Phase: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und dem Gericht berichten, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Gleichzeitig werden Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung geprüft.

Amtsgericht Bielefeld, 24. April 2025

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