Aktenzeichen: 63 IN 128/25
Amtsgericht Cottbus, 25. April 2025
Im Verfahren über die Prüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder – Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e.V., ansässig in Haus Birkenhain, Am Birkenhain 1, 01993 Schipkau, wurde am 25. April 2025 um 09:40 Uhr eine wichtige Entscheidung getroffen:
Zur Sicherung der Vermögensverhältnisse bestellte das Amtsgericht Cottbus den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der Verein, im Vereinsregister unter VR 979 CB geführt und vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Rainer Güttler, unterliegt ab sofort einem Zustimmungsvorbehalt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Das bedeutet: Der Vorstand darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vereinsvermögen verfügen.
Kernaussagen des Beschlusses:
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Zustimmungsvorbehalt: Sämtliche Verfügungen des Vereins über sein Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
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Schutz der Insolvenzmasse: Ziel der Maßnahme ist es, eine Schmälerung des Vereinsvermögens bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
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Sicherung und Prüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins prüfen und dem Gericht Bericht erstatten.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss steht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen – beginnend mit der Zustellung oder spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist entweder beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder – bei älteren Verfahren – alternativ beim Landgericht Cottbus einzureichen.
Eine Einreichung ist schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch mit qualifizierter Signatur möglich (Details unter www.erv.brandenburg.de).
Der Verein steht nun vor einer kritischen Phase: In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet wird – oder ob andere Lösungen gefunden werden können.
Amtsgericht Cottbus, 25. April 2025