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Bäckerei Schmidt OHG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 279/25
Amtsgericht Darmstadt, 24. April 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Schmidt OHG, Unterdorf 14, 64572 Büttelborn, wurde am 24. April 2025 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter HRA 53472, wird vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Silke Kahl und Gerald Schmidt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner aus Wiesbaden bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Bäckerei Schmidt OHG zu sichern und zu verwalten.

Anordnungen im Überblick:

  • Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Bäckerei Schmidt OHG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsstopp: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Bäckerei Schmidt OHG zu leisten. Sie dürfen nur noch unter Berücksichtigung der neuen Anordnung zahlen.
  • Sonderkonto: Zur sicheren Verwaltung der späteren Insolvenzmasse wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung eines Sonderkontos ermächtigt, entsprechend den Vorgaben des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18).
  • Auskunftspflichten: Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle erforderlichen Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen zu erteilen.

Bedeutung der Maßnahme:

Durch die umfassenden Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters wird das Ziel verfolgt, die Insolvenzmasse zu sichern und eine unkontrollierte Verfügung über Unternehmenswerte zu verhindern. Der nächste Schritt wird die Prüfung sein, ob genügend Masse vorhanden ist, um ein ordentliches Insolvenzverfahren zu eröffnen und wie die wirtschaftlichen Chancen des Unternehmens einzuschätzen sind.

Die Entscheidung zeigt, dass die Bäckerei Schmidt OHG nun unter strenger gerichtlicher Überwachung steht – eine wichtige, wenn auch kritische Phase für das weitere Schicksal des Betriebs.

Amtsgericht Darmstadt, 24. April 2025

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