Aktenzeichen: 36j IN 8436/24
Amtsgericht Charlottenburg, 16. April 2025
Im Verfahren über den von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag gegen die J. W. Logistik Kontor GmbH mit Sitz in der Huttropstraße 60, 45138 Essen, hat das Amtsgericht Charlottenburg nun ein deutliches Urteil gefällt: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde abgewiesen – mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Das Logistikunternehmen, geführt durch seinen Geschäftsführer Carsten Henn und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 235735, ist damit nicht nur offiziell zahlungsunfähig, sondern besitzt offenbar nicht einmal mehr die finanziellen Mittel, um die Kosten eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu tragen. Der gerichtliche Rückzug bedeutet: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, keine offizielle Prüfung der Vermögensverhältnisse durchgeführt – das Verfahren endet, bevor es beginnen konnte.
Diese Entscheidung trifft nicht nur die Gläubigerin, die den Antrag gestellt hat, sondern auch mögliche weitere Gläubiger hart. Ihnen bleibt nun lediglich der Weg über Einzelklagen – sofern überhaupt noch Vermögenswerte auffindbar sind. In vielen Fällen kommt es nach einer Abweisung wie dieser zur endgültigen Aufgabe der Gesellschaft oder zu einer stillen Liquidation durch Zeitablauf.
Dennoch besteht ein letzter Rechtsweg: Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzureichen. Die Frist beginnt wahlweise mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Elektronische Rechtsmittel müssen dabei den strengen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen – eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Mit diesem Schritt endet ein weiteres Kapitel wirtschaftlicher Hoffnung – und lässt offen, ob die Gläubiger jemals eine Rückzahlung ihrer Forderungen sehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg, 16. April 2025