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Insolvenzverfahren gegen BONVISSUTO & FERNER UG eingeleitet: Vorläufige Verwaltung und Verfügungsverbot angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 109 IN 11/25
Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, 25. April 2025

Ein schwerer Einschnitt für die BONVISSUTO & FERNER UG mit Sitz in der Hildstraße 2, 66809 Nalbach: Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens am 25. April 2025 um 11:03 Uhr entscheidende Maßnahmen getroffen, um das schuldnerische Vermögen zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10896 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jean-Pierre Bonvissuto vertreten.

Zum Schutz der künftigen Insolvenzmasse und zur Vorbereitung der möglichen Eröffnung eines Regelverfahrens wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dominica Wolff, mit Kanzleisitz in Saarlouis, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit sofortiger Wirkung übernimmt sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft – einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und offenen Forderungen.

Die BONVISSUTO & FERNER UG unterliegt ab sofort einem allgemeinen Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO. Alle Schuldner des Unternehmens wurden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zu einer Leistung an die Schuldnerin vorliegt.

Darüber hinaus wurden auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt bzw. eingestellt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Diese Schutzmaßnahmen sollen eine unkontrollierte Verwertung einzelner Vermögenswerte durch Gläubiger verhindern und die Gleichbehandlung aller Beteiligten sichern.

Zur effektiven Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin umfassende Ermittlungsbefugnisse. Sie ist unter anderem berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Auskünfte bei Dritten einzuholen sowie Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu verlangen. Der Schuldner ist gesetzlich verpflichtet, bei der Aufklärung aktiv mitzuwirken – bis hin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Weigerung.

Zudem wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, binnen drei Wochen einen Bericht zum Stand des Verfahrens vorzulegen, der dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens dienen wird.

Der Beschluss vom 28. März 2025, auf den ergänzend Bezug genommen wird, bleibt im Übrigen weiterhin in Kraft.

Rechtsmittel:

Die Schuldnerin kann gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, eingegangen sein. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung über das Internetportal der Insolvenzgerichte. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der Anforderungen an qualifizierte Signaturen und sichere Übermittlungswege zulässig.

Mit diesem Beschluss beginnt eine entscheidende Phase für die BONVISSUTO & FERNER UG. Ob die Situation durch ein geordnetes Verfahren stabilisiert werden kann oder die vollständige Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, 25. April 2025
Richter am Amtsgericht: Wernet

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