Aktenzeichen: 8 IN 811/24
Amtsgericht Offenbach am Main, 25. April 2025
Ein bedeutender Schritt im Insolvenzantragsverfahren gegen die PARS GmbH: Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 25. April 2025 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Martin-Behaim-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg, geführt von Geschäftsführer Siamak Rahbari aus Frankfurt am Main, steht somit ab sofort unter gerichtlicher Kontrolle.
Die PARS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter HRB 53590, darf fortan keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen, es sei denn, der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter stimmt diesen ausdrücklich zu.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Kanzleisitz Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, bestellt. Ihm obliegt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, die Sicherung der noch vorhandenen Vermögenswerte und die Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung. Seine Bestellung soll insbesondere verhindern, dass die Insolvenzmasse durch unkoordinierte Maßnahmen weiter geschmälert wird.
Die Verfügungssperre gemäß § 21 InsO bedeutet für Gläubiger und Geschäftspartner, dass Zahlungen oder Absprachen mit der PARS GmbH nur noch unter Berücksichtigung der Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird damit nicht zwangsläufig eingestellt, jedoch streng kontrolliert.
Der vollständige Beschluss inklusive Rechtsmittelbelehrung liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main bereit.
Wie sich das Verfahren weiterentwickelt – ob es zu einer regulären Eröffnung kommt oder eine Sanierung angestrebt wird – hängt nun von den nächsten Wochen ab. Die Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird hierbei eine zentrale Rolle spielen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25. April 2025